- Durchführung der Eigentümerversammlungen innerhalb von 6 Monaten
- Ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeiräten
- Pünktliche Erstellung der Jahresabrechnungen für WEGs und Mietobjekte
- Realistische Planung der Ausgaben (Wirtschaftsplan)
Rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
Ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen
Ansprechpartner bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und Eigentümerbeschlüssen
Direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern